Absetzcontainer für Boden in Mittelhessen und Umgebung
452,00 €*
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Unter dem Begriff Boden wird ausgehobene Erde verstanden, die zum Teil mit Steinen durchsetzt ist. Das bedeutet, dass Erdaushub, der beispielsweise beim Garten- und Landschaftsbau, beim Setzen von Fundamenten oder bei Unterkellerungen anfällt, im Boden-Container entsorgt werden darf.
Die zu entsorgenden Abfälle, wie Sand, Erde, Lehm oder Kies, müssen dabei chemisch unbelastet und bestenfalls nicht mit Fremdmaterial vermischt sein. Baumisch- oder Gartenabfälle dürfen nicht im Boden-Container entsorgt werden. Handelt es sich um ein Boden-Bauschutt-Gemisch, darf der Bauschuttanteil 10% nicht übersteigen, ansonsten ist das Gemisch als Bauschutt einzustufen und entsprechend zu entsorgen.
Bei einem Bodenaushub anfallendes Bodenmaterial wird grundsätzlich als Abfall eingestuft.
Was darf im Boden-Container entsorgt werden?
- Mutterboden
- Sand
- Erde
- Lehm
- Kies
- Tonboden
- Steine
Was darf nicht im Boden-Container entsorgt werden?
- Bauschutt
- Baustellenabfall
- Gartenabfall
- Lebensmittel