Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Ihnen steht ein Widerrufsrecht nach folgenden Maßgaben zu, sofern Sie Verbraucher gemäß der Legaldefinition des § 13 BGB sind. Verbraucher ist danach jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können: Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts sind beide Seiten, Verbraucher und Unternehmer, nicht mehr an ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärungen gebunden, sofern Sie den Widerruf form- und fristgerecht ausüben. Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage und beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsschluss, § 355 II BGB, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Widerruf ist auch ohne Angabe von Gründen zulässig.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie uns (Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH, Ferdinand-Knettenbrech-Weg 10a, 65205 Wiesbaden, info@knettenbrech-gurdulic.de , Telefon: 0611 – 696 0, Fax: 0611 – 696 110) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen.
Der Widerruf erfolgt also durch eine Erklärung uns gegenüber.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig vor Ablauf der 14tägigen Frist, wenn
- mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde und
- diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurde und
- der Verbraucher gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert und
- wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben (§ 356 IV BGB)
Wir behalten uns vor, nach begonnener, aber noch nicht vollständig erbrachter Dienstleistung im Fall des Widerrufs durch den Verbraucher Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachte Teilleistung nach Maßgabe des § 357 VIII BGB zu verlangen.