Sperrmüll
Sowohl in privaten, als auch in gewerblichen Haushalten kann Sperrmüll anfallen.
Unter Sperrmüll werden dabei alle haushaltsüblichen Gegenstände zusammengefasst, die aufgrund von Größe, Menge oder Gewicht nicht in die Restmülltonne passen und somit nicht über den Hausmüll entsorgt werden können. Die sperrigen Güter setzen sich in der Regel aus verschiedenen Abfallarten zusammen, dürfen aber keine Gegenstände umfassen, die Schadstoffe enthalten. Daher dürfen Elektrogeräte wie Kühlschränke, Autoreifen, Batterien oder Bauabfälle nicht als Sperrmüll entsorgt werden.
Was darf im Sperrmüll-Container entsorgt werden?
- Möbel
- Tische
- Stühle
- Autositze
- Blumenkübel
- Gartenmöbel
- großes Kinderspielzeug
- Hölzer aus dem Innenbereich
- Matratzen
- Betten
- Polstermöbel
- Badewannen
- Schrott
- Fahrräder
- Kinderwagen
- Skateboards und andere Sportgeräte
Was darf nicht im Sperrmüll-Container entsorgt werden?
- Sondermüll wie Farben, Öle und Lacke
- Elektrogroßgeräte wie Kühlschränke
- Bauabfall
- Autoreifen
- Dachpappen
- Asbesthaltige Materialien
- Schadstoffe wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Säuren u. ä.